Energieausweis: Vorzeigen nun Pflicht

By | 24. Januar 2013

Seit Beginn des Jahres muss der Energieausweis einer Immobilie bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgezeigt werden. Auch in Wohnungsanzeigen muss der Energiebedarf angegeben werden. Das könnte den um Akzeptanz ringenden Nachweis endgültig zum Durchbruch verhelfen.

Zwar waren Eigentümer und Vermieter bereits seit einer Gesetzesnovelle im Jahr 2008 verpflichtet, den Energieausweis des Gebäudes vorzulegen, jedoch ausschließlich auf ausdrückliches Verlangen des Mieters oder Käufers. Seit Anfang 2013 muss der Ausweis bereits bei der Besichtigung der Immobilie nun unaufgefordert vorgelegt werden. Damit sich Interessenten bereits im Vorfeld der Besichtigung ein Bild vom energetischen Zustand des Gebäudes machen können, sollen die relevanten Verbrauchsinfos auch in Wohnungsannoncen erscheinen. Nachdruck soll der neuen Regelung durch Bußgelder verliehen werden: Bis zu 15.000 Euro Strafe drohen bei Nichtbeachtung.

Dem bis dato ungeliebten Energieausweis könnte dies zum endgültigen Durchbruch verhelfen. Trotz Pflicht fristete der Ausweis ein Schattendasein: Die Anzahl der ausgestellten Energieausweise blieb hinter den Erwartungen zurück, und auch potenzielle Mieter und Käufer ließen sich das Dokument nur selten zeigen.

Quelle:

news.immobilo.de